Gemeinsam mit meinem Kreistagskollegen Frank Rebholz habe ich ein Dankesschreiben geschrieben an diejenigen, die in der jetzigen Situation sozusagen „an der Front“ stehen. Menschen in den Pflege- und Krankenberufen, bei der Polizei und der Feuerwehr. Es ist gut und richtig, dass eventuelle Boni zumindest bis zu einer Höhe von 1500 Euro steuerfrei bleiben sollen. Aber nach der Krise gilt es, dass Problem strukturell anzugehen! Außerdem muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Betroffenen ihre oft traumatischen Erlebnisse aufarbeiten können. Hier unsere Pressemitteilung:
„Spätestens jetzt muss allen klar sein, wessen tägliche Arbeit für unser aller Leben wirklich wichtig ist.“
Asperg/Ludwigsburg. Die Bekämpfung der Corona-Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Doch einige Berufsgruppen sowie zahlreiche ehrenamtliche Helfer*innen stehen sozusagen „an der Front der Virusbekämpfung“. Ohne sie würde in diesen Tagen nichts mehr gehen: Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Sozialhilfen, Beschäftigte und Ehrenamtliche im Bevölkerungsschutz. Für den Einsatz für die Gesellschaft danken ihnen in einem Schreiben der Ex-Polizeipräsident und Kreisrat Frank Rebholz und der Ludwigsburger Landtagsabgeordnete Jürgen Walter (Grüne).
„Nachdem es in den letzten Jahren immer wieder zu Angriffen auf Rettungskräfte, PolizistInnen, Feuerwehrleute etc. gekommen war, ist nun hoffentlich allen Menschen in unserer Gesellschaft klargeworden, welch wichtige Stütze Ihre tägliche Arbeit für unser aller Leben ist und auch zukünftig sein wird. Die jetzige Krise ist hoffentlich auch Anlass genug, darüber nachzudenken, inwieweit Ihre Arbeit genügend Unterstützung durch die Gesellschaft bekommt, sei es in finanzieller Hinsicht oder auch was Ihre Ausstattung anbelangt“, so Rebholz und Walter.
Damit die ehrenamtlich Engagierten während der Corona-Krise keine finanziellen Einbußen in Kauf nehmen müssen, hat die grün-geführte Landesregierung über 15 Millionen Euro bereitgestellt. „Mit diesem Geld können Stadt- und Landkreise ihre Helferinnen und Helfern schnell und unbürokratisch entschädigen und für ihre Verdienstausfälle und Aufwendungen aufkommen“, sagt Walter. Die Regelung gilt für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die auf Veranlassung eines Landratsamts oder in den Stadtkreisen des Bürgermeisteramts, eines Regierungspräsidiums oder eines Ministeriums zur Bewältigung der Corona-Pandemie insbesondere in den Bereich Sanitätsdienst oder Betreuung eingesetzt werden.
Für Beschäftigte bundesweit gilt zudem, dass sog. Corona-Zulagen bis 1.500 Euro steuerfrei ausgezahlt werden. Dafür hat sich auch die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) im Bundesrat starkgemacht. „Für die in der Corona-Krise engagierten Menschen ist es zwar eine große Freude, dass es spontan oder geplant zu Konzerten und Beifallsbekundungen kommt, aber da es sich leider meistens um Berufe handelt, die nicht adäquat für ihre Arbeit bezahlt werden, muss es selbstverständlich sein, dass sie von ihren Zulagen zumindest einen Teil nicht versteuern müssen“, erklärten Rebholz und Walter.
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