Schotterflächen und Steinschüttungen in den Gärten nehmen im Land immer mehr zu. Und das, obwohl in der Landesbauordnung festgelegt ist, dass nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke als Grünflächen anzulegen sind sofern sie nicht anderweitig benötigt werden.
Ich habe daher bei der Landesregierung nachgefragt, wie sie Schotterflächen in Privatgärten bewertet und welche Auswirkungen diese haben. Die Antwort ist deutlich: Schotterflächen haben gleich mehrere negative Auswirkungen. So verstärken sie durch ihre Aufheizung die Hitzebelastung im Sommer, sie haben negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und sie tragen zum Verlust an Lebensräumen für Pflanzen und Tier bei.
Die unteren Baurechtsbehörden haben einen Ermessensspielraum, können aber insbesondere bei massiven oder unnötig großen Schottergärten, die für keinen nachvollziehbaren Verwendungszweck benötigt werden, über § 47 der Landesbauordnung (LBO) vorgehen.
Darüber hinaus können Kommunen auch in Bebauungsplänen festlegen, dass in neuen Baugebieten keine Steinschüttungen angelegt werden dürfen.
Meine Pressemitteilung zu Schottergärten finden Sie hier.
Den Antrag mit den Antworten der Landesregierung ist hier aufrufbar: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/6000/16_6710_D.pdf
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