Der Grünen-Landtagsabgeordnete Jürgen Walter ruft die Kommunen in Baden-Württemberg dazu auf, die Ausbreitung von Steinschüttungen in Gärten, auch als „Gärten des Grauens“ oder „Steinwüsten“ bezeichnet, zu verhindern.
Die Antwort der Landesregierung auf einen Antrag des Umweltpolitikers habe gezeigt, dass die unteren Baurechtsbehörden gegen die Anlage von Steinschüttungen, die für keinen nachvollziehbaren Verwendungszweck benötigt werden, vorgehen können. Denn die Landesbauordnung sieht in §9 vor, dass nicht überbaute Grundstücke begrünt werden müssen. So lassen sich in der Regel insbesondere Anlagen verhindern, die unnötig groß oder massiv sind. Dabei haben die Baurechtsbehörden einen Ermessensspielraum. In der Praxis unterbleibe ein Einschreiten der Behörden aber wohl meist, so die Einschätzung von Walter.
Aber die Städte können durch entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen, die Neuanlage von Steinschüttungen noch effektiver verhindern. „Steinschüttungen in Kommunen bedrohen die Artenvielfalt, schädigen Boden und Grundwasserneubildung und tragen zudem noch zur Aufheizung der Städte bei – Grund genug ihre weitere Ausbreitung zu stoppen“ so Walter zu den ökologischen Folgen der Steingärten.
Die Kommunen haben es in der Hand, die Ausbreitung der Steinschüttungen zu verhindern
Wer in seinen Garten oder Vorgarten Steinschüttungen anlegt, nimmt nicht nur einheimischen Tierarten wertvollen Lebensraum weg. Auch die Grundwasserneubildung wird verringert und der Oberflächenabfluss bei Starkregen wird verstärkt, insbesondere, wenn unter den Steinen eine Abdeckungsschickt liegt. Der Boden unter den Steinschüttungen ist biologisch tot. Die Steinwüsten tragen durch ihre Aufheizung auch dazu bei, die Erhitzung in den Städten und Gemeinden zu verstärken. „Im Hinblick auf die Klimaerhitzung brauchen wir eine viel stärkere Begrünung der Städte, aber sicher keine Steinschüttungen, die unsere Probleme noch verstärken“, betont Walter.
Im Landkreis Ludwigsburg hat zum Beispiel Korntal-Münchingen entsprechende Regelungen in den Bebauungsplan aufgenommen. Jürgen Walter hofft, dass weitere Kommunen im Landkreis folgen werden. „Steinschüttungen haben nur Nachteile – und sie sind auf Dauer noch nicht mal pflegeleichter“, so Walter. Im Gegenteil, nach einen Jahren kommen auch hier die Unkräuter durch – viele greifen dann zum Gift. Allerdings sei auf Nichtkulturland die Pflanzenschutzmittelanwendung grundsätzlich verboten und nur mit einer Ausnahmegenehmigung zulässig. Und auch das Ausbringen von Grünbelagsentfernern zur Bekämpfung von Unkräutern zwischen den Steinen sei nach Pflanzenschutzrecht eine Anwendung auf Nichtkulturland und damit nicht zulässig.
Den Antrag samt Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/6000/16_6710_D.pdf
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