Förderzusagen über 1.755.000 Euro für insgesamt fünf Projekte im Landkreis Ludwigsburg helfen Schulen und Vereinen vor Ort und kommen auch der heimischen Bauwirtschaft sowie dem örtlichen Handwerk zugute.
Mit 357.000 Euro fördert das Land Baden-Württemberg den Ersatzneubau der Schulsporthalle in Affalterbach. In Benningen am Neckar wird der Neubau des Kunstrasen-Spielfeldes im Sport- und Freizeitzentrum Schafwasen mit 117.000 Euro finanziell unterstützt. 81.000 Euro fließen für die Sanierung des Kunstrasen-Spielfeldes nach Möglingen. In Steinheim an der Murr werden mit 600.000 Euro die Sanierung der Riedhalle und der Neubau einer Trainingshalle (Campus Steinheim) vorangetrieben. In Vaihingen/Enz entsteht mit 600.000 Euro Förderung eine neue Drei-Feld-Sporthalle.
Landesweit werden im Jahr 2019 111 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von rund 18,4 Mio. Euro unterstützt. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien sowie die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. Eine gut ausgebaute und in Schuss gehaltene Infrastruktur sichert ein vielfältiges Sportangebot für Jung und Alt und bietet das Potential, bestehende Angebote weiter zu entwickeln.
Die Förderzusagen für die Hallen und Anlagen in der Region helfen nicht nur unseren Schulen und Vereinen, sondern kommen auch der heimischen Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zugute. Die Landesförderung leistet einen entscheidenden Beitrag, unsere Sportstätten zu modernisieren und neue Projekte in Angriff zu nehmen. Mit attraktiven Sporthallen und Sportanlagen fördern und stärken wir auch das Ehrenamt vor Ort.
Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetreib von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.
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