Jürgen Walter (GRÜNE): „Das Problem ist die dreckige Luft, nicht die Messstationen.“
Ludwigsburg/Stuttgart. Vor dem Hintergrund der drohenden Fahrverbote will nun der Bund alle Standorte von Messstationen überprüfen lassen. Der Ludwigsburger Abgeordnete Jürgen Walter (Grüne) kritisiert dieses Vorgehen scharf.
„Wie lange will die Bundesregierung vor dem Problem der Luftverschmutzung noch die Augen verschließen?“ zeigt sich Walter erstaunt. „Den Menschen, die in den Städten leben und dreckige Luft atmen müssen, ist klar, dass Berlin endlich handeln muss. Dabei steht die GroKo für eine seltsame Art der Verkehrspolitik: Anstatt die Blaue Plakette einzuführen, werden Standorte von Messstationen in Frage gestellt“, so Walter. Damit adressiert er sich insbesondere an den Ludwigsburger Bundestagsabgeordneten Steffen Bilger (CDU), der als Staatssekretär im Berliner Verkehrsministerium sitzt, und offensichtlich Politik im Stile des früheren Bundesministers Dobrindt betreiben möchte. Zu Recht hätten die Grünen Verkehrsminister diesem Ablenkungsmanöver auf Kosten der Betroffenen nicht zugestimmt. Zumal die EU-Kommission die Standorte der Messstationen korrekt aufgestellt sind und valide Werte liefern. „Daher ist das Vorgehen des Bundesverkehrsministeriums in keiner Weise nachvollziehbar“, bemängelt Walter.
Für den Umweltpolitiker Walter ist die Messstation-Diskussion eine Scheindebatte, die von den eigentlichen Herausforderungen ablenkt. Daher fordert er: „Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung gerecht werden“. Dazu gehört auch ein klares Auftreten gegenüber der Automobilindustrie, die bisher nicht einmal die bescheidenen Ankündigungen des selbst ernannten Dieselgipfels vom letzten Sommer umgesetzt habe. „Neun Monate danach hat der größte Teil der Autohersteller im Kraftfahrzeugbundesamt immer noch keine plausiblen Konzepte zur Umsetzung der Softwareaktualisierungen vorlegen. Ein weiterer Beweis dafür, dass man in den betreffenden Konzernzentralen glaubt, das Problem aussitzen zu können“, führt Walter aus. Die Bundesregierung muss daher nun endlich Druck machen und nicht wie Herr Bilger noch weitere Ausreden liefern.
Hintergrundinformation:
Die Anforderungen an Messstandorte sind in der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) in der Anlage 3 geregelt. Danach ist eine Vielzahl von Kriterien einzuhalten:
- Probenahmestellen, die Werte liefern, die für die Luftqualität an der Baufluchtlinie repräsentativ sind, sollen mindestens 0,5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein.
- Der Messeinlass muss sich grundsätzlich in einer Höhe zwischen 1,5 Meter (Atemzone) und 4 Meter über dem Boden befinden.
- Der Messeinlass darf nicht in nächster Nähe von Emissionsquellen angebracht werden, um die unmittelbare Einleitung von Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden.
- Die Abluftleitung der Probenahmestelle ist so zu legen, dass ein Wiedereintritt der Abluft in den Messeinlass vermieden wird.
- Bei allen Schadstoffen dürfen verkehrsbezogene Probenahmestellen zur Messung höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt sein.
- Vom Fahrbahnrand verkehrsreicher Kreuzungen müssen Probenahmestellen mindestens 25 Meter entfernt sein
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