31.3.17
Dr. Markus Rösler, Konrad Epple, Jürgen Walter, Fabian Gramling: „Land investiert in Hochwasserschutz und in die Beseitigung von Altlasten im Kreis Ludwigsburg“
Die Landesregierung unterstützt die Kommunen in Baden-Württemberg mit 121 Millionen Euro bei Projekten der Wasserwirtschaft und zur Beseitigung von Altlasten. Davon profitieren zwei Gemeinden im Kreis Ludwigsburg: „Markröningen freut sich über 49.500 EUR bei der Sanierung der Industrieschlammdeponie Scherwiese über das Förderprogramm Altlasten“, so Konrad Epple (CDU). „Ich freue mich darüber, dass dieses wichtige Projekt nun umgesetzt werden kann“, so Rösler (GRÜNE).
„Möglingen wird mit 38.000 Euro für die vertiefte Sicherheitsüberprüfung der Hochwasserrückhaltebecken Furt I und II gefördert“, erläutert Fabian Gramling (CDU) und Jürgen Walter (GRÜNE) ergänzt: „Dazu kommen noch einmal 20.000 Euro für die hydraulische Untersuchung des Furtbach und Leudelsbach über das Förderprogramm Wasserwirtschaft (Hochwasserschutz).“
„Zusammen mit Eigenmitteln vor Ort packen wir das jetzt gemeinsam an, weil die Beseitigung von Altlasten und der Hochwasserschutz für uns zentrale Anliegen sind“, sind sich die Abgeordneten Rösler, Epple, Walter und Gramling einig.
Das Umweltministerium investiert insgesamt 121 Millionen Euro. Die Zuschüsse ermöglichen es den Kommunen, ihre Wasserversorgung zu modernisieren, den Schutz vor Hochwasser zu verbessern sowie die Qualität der Flüsse, Seen und des Bodens in Baden-Württemberg dauerhaft zu steigern. 50 Millionen Euro stehen bereit, damit Kommunen im Land ihre Abwasserbeseitigung modernisieren können. Maßnahmen im Bereich Wasserbau und Gewässerökologie unterstützt das Land mit 40 Millionen Euro. 23 Millionen Euro investiert das Land in die sichere Versorgung mit Trinkwasser. Für die Sanierung kommunaler Altlasten sind Fördermittel in Höhe von rund acht Millionen Euro eingeplant.
Beim Förderprogramm „Wasserwirtschaft und Altlasten 2017“ handelt es sich um von den Kommunen beabsichtigte, aber noch nicht bewilligte Maßnahmen. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.
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