7.3.17
Grüne und CDU haben sich im Koalitionsausschuss auf den künftigen Umgang mit Flüchtlingen aus Afghanistan verständigt. Die Grünen haben durchgesetzt, dass alle Flüchtlinge ab sofort von den Ausländerbehörden auf die Möglichkeiten hingewiesen werden müssen, unter den Voraussetzungen der §§ 25a, 25b und 60a Aufenthaltsgesetz ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erhalten. Geduldete Personen, die bereits mehrere Jahre in Deutschland leben und geduldet werden, können bei entsprechender Integrationsleistung ein dauerhaftes Bleiberecht erwerben.
Verwandte Artikel
Baumaßnahmen am Hohenasperg werden noch dieses Jahr fertiggestellt
Wie das baden-württembergische Finanzministerium auf meine Anfrage mitteilte, werden die seit einigen Jahren geplanten Baumaßnahmen am Hohenasperg noch dieses Jahr fertiggestellt. Bereits Anfang August soll das barrierefreie Besucher-WC in Betrieb…
Teilen mit:
Weiterlesen »
Nordost-Ring: Faktencheck muss den Blick auf zukunftssichere Mobilitätsformen richten
Dass ich die “Landschaftsvariante” für eine unterirdische Idee halte, habe ich hier bereits deutlich gemacht. Seit letzte Woche läuft nun ein Faktencheck des Verkehrsministeriums zum Nordost-Ring, was die Debatte über…
Teilen mit:
Weiterlesen »
Sarah Wiener: Transformation zum Guten – Ein Gespräch über eine andere Agrapolitik und eine gesündere Ernährung
Am Mittwoch, 8. Juli 2020 kommt die berühmte Köchin und Abgeordnete der österreichischen Grünen im Europaparlament, Sarah Wiener, zum virtuellen „Apero“. Die nun immer offener zu Tage tretenden Missstände in…
Teilen mit:
Weiterlesen »