Im Landtag Der Landtag von Baden-Württemberg
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Der Landtag von Baden-Württemberg

 

altDer Landtag - das Landesparlament - ist Träger der gesetzgebenden Gewalt und kontrolliert die Regierung. Mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten werden im Parlament Gesetze und Anträge der Fraktionen beschlossen. Darüber hinaus werden auch regelmäßig auf Baden-Württemberg bezogene aktuellen Themen debattiert. Die Landesverfassung kann vom Landtag geändert werden, wenn bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Zweidrittelmehrheit, die jedoch mehr als die Hälfte seiner Mitglieder betragen muss, es beschließt.

Eine weitere wesentliche Aufgabe des Landtags besteht in der Wahl anderer Verfassungsorgane: Er wählt aus seiner Mitte in geheimer Abstimmung den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung. Außerdem wählt er den Präsidenten und die Mitglieder des Staatsgerichtshofes. Auch die Ernennung des Präsidenten des Rechnungshofes und des Landesbeauftragten für Datenschutz erfordert die Zustimmung des Landtags.

Dem 15. Landtag von Baden-Württemberg gehören 138 Abgeordnete an: 60 von der CDU, 36 von den GRÜNEN, 35 von der SPD, 7 von der FDP.

Das Plenum

Das Plenum ist die Vollversammlung aller Parlamentarier. Es ist das wichtigste Forum für die politische Debatte, für wichtige politische  Aussagen der Fraktionen und der Regierung. Hier werden die Beschlüsse des Landtags über die parlamentarischen Initiativen wie Gesetzesentwürfe und Anträge der Fraktionen gefasst. Die Plenarsitzungen sind grundsätzlich öffentlich und die von den Landtagsstenografen aufgenommenen Wortprotokolle und die Beratungsvorlagen sind allgemein zugänglich und über das Internet abrufbar >>>

Grundprinzip der Plenarsitzung ist die Gegenüberstellung gegensätzlicher politischer Standpunkte in der Debatte, wobei die Vertreter der Regierung zu jeder Zeit auf ihr Verlangen das Wort erhalten, auch außerhalb der Rednerliste und außerhalb der Tagesordnung. Plenarsitzungen finden in der Regel an zwei aufeinander folgenden Tagen im Monat statt.

Die Ausschüsse

In den Ausschüssen, in die die Fraktionen je nach Fachgebiet Abgeordnete entsenden, werden die Beratungen und Beschlüsse im Plenum gründlich vorbereitet. Der Landtag hat 11 Ausschüsse. Die Ausschüsse diskutieren in nicht-öffentlicher Sitzung alle ihr Fachgebiet betreffenden Anträge und Anfragen von Abgeordneten und Fraktionen. Nach der Beratung gibt der Ausschuss - mehrheitlich - eine Beschlussempfehlung an das Plenum des Landtages.

Die Fraktionen

In den Fraktionen sind die Abgeordneten derselben Partei zusammengeschlossen. Aus den Fraktionen geht ein großer Teil der politischen Initiativen für die Parlamentsarbeit hervor. Für ihre Arbeit stehen ihnen - ihrer zahlenmäßigen Stärke entsprechend - parlamentarische Berater zur Verfügung, darüber hinaus hat jeder Abgeordnete persönliche Mitarbeiter, die ihm direkt zuarbeiten.

Die Rechtsstellung und die Finanzierung der Fraktionen sind im Fraktionsgesetz geregelt, die Rechte der Abgeordneten im Abgeordnetengesetz.

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