7.3.17
Grüne und CDU haben sich im Koalitionsausschuss auf den künftigen Umgang mit Flüchtlingen aus Afghanistan verständigt. Die Grünen haben durchgesetzt, dass alle Flüchtlinge ab sofort von den Ausländerbehörden auf die Möglichkeiten hingewiesen werden müssen, unter den Voraussetzungen der §§ 25a, 25b und 60a Aufenthaltsgesetz ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erhalten. Geduldete Personen, die bereits mehrere Jahre in Deutschland leben und geduldet werden, können bei entsprechender Integrationsleistung ein dauerhaftes Bleiberecht erwerben.
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